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Im und am Wasser

Wiederaufnahme der Schwimmausbildung nach Corona-bedingter Unterbrechung

Veröffentlicht: 01.10.2020
Autor: schwimmen@woerth-hofdorf.dlrg.de

Das Schwimmtraining findet ab 08. Oktober donnerstags, samstags und sonntags statt. Ein Anfängerkurs ist am Donnerstag und zwei am Sonntag geplant, jeweils mit 20 Kindern. Möglich machte das die Stadt Wörth, die uns das Hallenbad auf Anfrage sofort auch am Samstagvormittag zur Verfügung stellte. Vielen Dank von uns nochmal an dieser Stelle!

Ergänzend zu den Regeln, die die Stadt für das Hallenbad erlassen hat, gilt für die Schwimmausbildung unten aufgeführtes Hygienekonzept. Dazu ist ein ausgefüllter und unterschriebener Personalbogen Pflicht. Die Eltern erhalten diesen Bogen mit der Post zugeschickt. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus, künftig werden wir Informationen an die Eltern nur noch per E-Mail und über die Internetseite, aber nicht mehr mit der Post weitergeben.

Hygienekonzept der DLRG Wörth-Hofdorf

  1. Grundsätzlich gilt die Haus und Badeordnung zum Pandemiefall Covid-19 der Stadt Wörth an der Donau, ebenso wie das Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration (Wiederaufnahme der Anfängerausbildung vom 23.07.2020), dieses Hygienekonzept gilt ergänzend für die DLRG Wörth-Hofdorf.
  2. Alle Ausbilder wurden in das Hygienekonzept eingewiesen und setzen dies vollständig um.
  3. Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes ist der jeweilige Ausbildungsleiter.
  4. Die Teilnahme am Training ist nur möglich, sofern der Teilnehmer bestätigt, dass
    • keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen
    • er in den zurückliegenden 14 Tagen keinen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatte
    • er sich in den zurückliegenden 14 Tagen in keinem Risikogebiet aufgehalten hat
    • der Teilnehmer den Personalbogen ausgefüllt und unterschrieben mitbringt

Hinweis: bei Änderung der genannten Punkte uns unter schwimmen@woerth-hofdorf.dlrg.de unverzüglich zu informieren!

Weiter hat der Teilnehmer:

  • vor und nach dem Training einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • die Hygienemaßnahmen (Mindestabstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) einzuhalten
  1. Alle Teilnehmer reisen individuell an. Auf Fahrgemeinschaften wird, wenn möglich, verzichtet.
  2. Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zum Hallenbad nicht gestattet. Kinder unter 8 Jahren dürfen durch eine Person desselben Hausstandes bis in die Umkleidekabine begleitet werden.
  3. Jeder Trainingsort ist mit einer maximalen Teilnehmerzahl beschildert. Diese Maximalzahl ist unter allen Umständen einzuhalten.
  4. Vor dem Betreten des Hallenbades wird Handdesinfektionsmittel im ausreichenden Maß bereitgestellt.
  5. Der Mindestabstand muss jederzeit eingehalten werden. Auf sämtliche Körperkontakte wird während und nach der Kurseinheit, soweit wie möglich, verzichtet. Dazu zählen auch Hilfestellungen.
  6. Vor Trainingsbeginn werden den Teilnehmern feste Trainingsflächen zugewiesen. Diese sind nach Möglichkeit zu kennzeichnen.
  7. Für jede einzelne Trainingsstunde wird durch die Ausbilder die Anwesenheit erfasst und dokumentiert. Dies dient dazu eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.
  8. Zwischen den Trainingseinheiten besteht eine 5-minütige Pause um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu gewährleisten. Um Begegnungen der verschiedenen Gruppen zu vermeiden werden Sammel- und Einzelumkleiden von den Gruppen im Wechsel genutzt. Dies wird vom Ausbildungsleiter vor Ort koordiniert. Alle Teilnehmer verlassen die Trainingsräume unmittelbar nach dem Ende der Einheit.
  9. Die Teilnehmer werden darum gebeten bereits in Badebekleidung zu erscheinen.
  10. Das Duschen mit Shampoo und Duschgel, sowie das Föhnen der Haare, ist nach der Ausbildungsstunde aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  11. Im Falle eines Unfalls / einer Verletzung müssen sowohl Ersthelfer, als auch der Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Weitere Infos:

Haus und Badeordnung Hallenbad Wörth an der Donau

Ergänzende Haus und Badeordnung zum Pandemiefall Covid-19

 

 

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